Der Betreiber von Aufzugsanlagen ist verpflichtet während der Betriebszeit der Aufzugsanlage die Befreiung eingeschlossener Personen in einer angemessenen Zeit ( 30 Minuten ) zu gewährleisten.
Die Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle ( Notrufleitzentrale ) ist erforderlich, wenn kein Aufzugswärter vor Ort die Anforderungen aus der DIN EN 81 erfüllen kann.
Alle von uns eingesetzten Geräte erfüllen die neusten Vorschriften.
Wir beraten Sie gern über die Nachrüstung an Ihrem Aufzug.